Buchhaltung

Die Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Buchhaltung dient als Grundlage für die Ermittlung der Abgaben an die empfangenden Behörden. Bei der Erstellung der Buchhaltung erfolgt gleichzeitig eine steuerliche Würdigung Ihrer Belege. Für Kleinunternehmer gibt es vereinfachte Gewinnermittlungsverfahren.

Unsere Leistungen im Detail

Folgende Umsatzgrenzen sind für die Buchhaltungserstellung relevant (Nettowerte):
bis 30.000,00 EUR – Kleinunternehmer – jährliche Abgabe (außer Option – dann vierteljährlich oder monatlich)
30.000,01 bis 100.000,00 EUR – vierteljährliche Buchhaltungserstellung, freiwillig monatlich möglich
Mehr als 100.000,00 EUR – monatliche Erstellung der Buchhaltung

Gerne beraten wir Sie in der Organisation des Rechnungswesens und der Erstellung Ihrer Buchhaltung. Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot.

Bei der Erstellung der Buchhaltung nehmen wir eine steuerliche Würdigung Ihrer übermittelten Belege vor und entscheiden, ob eine abzugsfähige Betriebsausgabe vorliegt oder gegen das Abzugsverbot gem. § 20 EStG beziehungsweise § 12 KStG verstößt.

Nach Ermittlung der Abgaben übermitteln wir die Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt. Sie entscheiden selbst, ob wir nur die „UVA“ übermitteln dürfen oder die gesamte Buchhaltung erstellen. Frist für die Abgabe der UVA ist jeweils der 15. des Zweitfolgemonats des jeweiligen Meldezeitraumes.

Die zusammenfassende Meldung (Kurz „ZM“) werden alle innergemeinschaftlichen Lieferungen dem Finanzamt mitgeteilt. Die Frist der Abgabe ist jeweils der 30./31. des Folgemonats.

Nach Erstellung der Buchhaltung bieten wir Ihnen verschiedene Auswertungen. Neben einem Soll-Ist-Vergleich können monatliche oder jährliche Auswertungen erstellt werden, die die Entwicklung des Unternehmens abbilden. Somit bietet Ihnen die Buchhaltung eine zeitnahe Entscheidungsgrundlage für Ihre weiteren Aktivitäten. Dadurch ist ein promptes Reagieren auf die Fehlentwicklung des Unternehmens möglich.

In Zusammenarbeit mit unserem Buchhaltungssoftwareanbieter bieten wir digitale Lösungen für Ihre Buchhaltung. Dies reicht von der Einspielung der Kontobewegungen bishin der digitalen Verarbeitung Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Dies bietet nicht nur Ihnen den Vorteil, dass Sie über unser Klientenportal jederzeit den Statos Quo Ihrer Buchhaltung einsehen, sondern ermöglicht eine effiziente und zeitnahe Erstellung Ihrer Buchhaltung. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung.

Buchhaltung

Damit Ihre Rechnung aufgeht

Lohnverrechnung

Ihre Mitarbeiter sind unser Job

Jahresabschluss

Unsere Abschlüsse bieten Aufschluss

Steuererklärung

Wir schöpfen Möglichkeiten aus

Steuerberatung

Wir optimieren Ihre Steuerlast 

Unternehmensberatung

Wir helfen Ihnen zu entscheiden

Wissen bringt Vorsprung.

Abonnieren Sie unseren monatlichen Steuernewsletter